Der Flächennutzungsplan (F-Plan) ist ein Instrument der Raumordnung auf gemeindlicher Ebene. In ihm wird festgelegt, wie die gemeindlichen Flächen genutzt werden sollen, z.B. als
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• Wohnbauflächen (W),
• Gemischte Gebiete (M),
• Gewerbliche Bauflächen (G),
• Grünflächen,
• Flächen für Gemeinbedarfseinrichtungen,
• Landwirtschaftliche Flächen und Wald.
Der F-Plan wird für das ganze Gemeindegebiet aufgestellt. Für Uetersen, Tornesch, Moorrege und Heidgraben existiert ein gemeinsamer F-Plan.
Der Bebauungsplan (B-Plan) regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken. Er ist aus dem F-Plan zu entwickeln. Der B-Plan umfasst i.d.R. nur einen Teil des Gemeindegebietes.
Beide Pläne durchlaufen ein förmliches Verfahren:
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• Aufstellungsbeschluss (im Fachausschuss =Ausschuss für Bau-, Umwelt- und Verkehrswesen (BUV)),
• Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (BUV) und
• Satzungsbeschluss (BUV und Ratsversammlung).
Der Fachausschuss (BUV) berät dreimal über den Plan; die Ratsversammlung fasst endgültig den Satzungsbeschluss. In den ersten beiden Verfahrensstufen sind Einwendungen von Bürgern, Trägern öffentlicher Belange und Nachbar-gemeinden möglich, über die entschieden werden muss (= Abwägung).
Der B-Plan schafft Baurecht.
Erhard Vogt, April 2018