Wie wird das Europäische Parlament (EP) gewählt?
In Deutschland werden am 26.05. insgesamt 96 Abgeordnete gewählt. Insgesamt hat das neue EP 705 Abgeordnete.
Bei den Wahlen zum EP haben die Wähler nur eine Stimme, die für die Liste einer Partei abgegeben werden kann. Listen können für das ganze Bundesgebiet aufgestellt werden oder für einzelne Bundesländer. Die CDU und die CSU haben Listen für die einzelnen Länder, weil sie sich untereinander keine Konkurrenz machen wollen.
Die SPD tritt mit einer gemeinsamen Bundesliste an, die gewährleistet, dass die Bürger*innen aus allen Regionen Deutschlands möglichst gerecht repräsentiert werden. Spitzenkandidatin auf Bundesebene ist die amtierende Bundesjustizministerin Katarina Barley. Die Abgeordneten des EP werden in allen Mitgliedsstaaten nach dem Prinzip der Verhältniswahl gewählt. In Deutschland gibt es seit der Europawahl 2014 keine Sperrklausel mehr.
Welche Aufgaben hat das EP?
• Das EP ist gemeinsam mit dem „Rat der Europäischen Union“ (Rat) der Gesetzgeber der EU und übt mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus (Festlegung von jährlichem EU-Haushaltsplan und mehrjährigem Finanzrahmen sowie Entlastung der Kommission für die Ausführung des Haushaltsplans).
Im Rat ist jeder Mitgliedsstaat durch einen Vertreter auf Ministerebene vertreten. Z.B. im „Rat der Außenminister“ werden alle Mitgliedsstaaten durch ihre Außenminister vertreten, im „Rat der Finanzminister“ treffen sich alle Finanzminister der Mitgliedsstaaten.
• Das EP wählt auf Vorschlag des „Europäischen Rates“ (ER) den Präsidenten der EU-Kommission und muss der Ernennung der Kommission als Kollegialorgan zustimmen.
Der ER besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten, aus dem Präsidenten des ER und dem Präsidenten der Kommission. In diesem Gremium, das kein Organ der EU ist, wird Deutschland zurzeit durch die Bundeskanzlerin vertreten.
• Das EP hat das Recht zur demokratischen Kontrolle und zur Genehmigung internationaler Abkommen.
Warum ist die Europäische Union für uns wichtig?
• Die Charta der Grundrechte der EU (2000) fasst die in der EU anerkannten bürgerliche, politische, wirtschaftliche und soziale Rechte zusammen.
• Unionsbürgerschaft – Durch EU-Vertrag (1993) eingeführt; sie ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft um bestimmte Rechte: u.a. sich in allen EU-Staaten frei zu bewegen und aufzuhalten, aktives und passives Wahlrecht am Wohnsitz bei Kommunalwahlen und Wahlen zum EP; Petitionsrecht beim EP.
• Zollunion und Binnenmarkt – Unsere Wirtschaft hat den höchsten Grad der Verflechtung mit anderen Mitgliedstaaten der EU und profitiert somit am stärksten vom Binnenmarkt.
• Gemeinsame Währung für die Mitglieder des Euroraumes (inzwischen 19 von 28 Mitgliedstaaten), – Ein direkter Preisvergleich sorgt für mehr Transparenz.
Erhard Vogt, April 2019