Die Belastung von Bürgern mit Steuern und Abgaben ist nie eine erquickliche Situation und wird selten die ungeteilte Zustimmung der Öffentlichkeit finden. Warum sollte es beim Thema Straßenausbaubeiträge anders sein? Versuchen wir dennoch einmal mehr, durch Erläuterung der Fakten zumindest Verständnis zu erreichen:
Straßenausbaubeiträge (Anliegerbeiträge) entstehen generell nicht für Straßeninstandsetzungs-Maßnahmen. Diese werden aus dem laufenden städtischen Haushalt bezahlt. Beiträge entstehen für Erst- und Neuausbauten. Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine Straße auch bei regelmäßiger Instandhaltung i.d.R. nach 25 Jahren abgängig und ein Neuausbau dann gerechtfertigt. In Uetersen sind die betroffenen Straßen entweder:
• nie rechtlich als Straße erstausgebaut worden (z.B. Hochfeldstraße) oder
• weit über 25 Jahre alt (oft über 50 Jahre).
Im Uetersen gibt es rd. 125 Straßen. D.h., selbst bei 50 Jahren „Lebensdauer“ müssten pro Jahr eigentlich mindestens 2 Straßen ausgebaut werden. Eine große Aufgabe! Wenn die Stadt Uetersen auf Anliegerbeiträge vollständig verzichten würde, wäre pro Straße mit Kosten von ca. 700.000 EUR für den städtischen Haushalt zu rechnen.
Die Landesregierung hat den Kommunen die Möglichkeit gegeben, die Straßenausbaubei-träge abzuschaffen und gleichzeitig in Aussicht gestellt, ab dem Jahr 2020/21 Mittel zur Abdeckung der dadurch entstehenden Defizite zur Verfügung zu stellen. Bis heute gibt es lediglich unverbindliche Absichtserklärungen der Landesregierung.
In dieser Situation hat die SPD vorgeschlagen, die Möglichkeiten zur Senkung der Ausbaubeiträge zu prüfen. Durch Senkung der Kreisumlage um 2 Prozentpunkte und die aktuell noch relativ guten Steuereinnahmen ergibt sich eine vertretbare Absenkung von bisher 85 % Anliegerbeiträge (Anliegerstraßen!) auf 65 % sowie der vollständige Verzicht auf Beiträge für Beleuchtungsmaßnahmen. Dies entspricht einer weiteren Senkung um ca. 5 %!
Dies wurde von der SPD gemeinsam mit BfB und Grünen im Finanzwesenausschuss so beschlossen und der Ratsversammlung empfohlen, dies zum 01.01.2019, also zeitgleich mit der Senkung der Kreisumlage, in Kraft zu setzen. Leider haben sich die Grünen in der Ratsversammlung nicht an diesen Beschluss gehalten, so dass anders entschieden wurde. Und zwar ohne eine zeitgerechte Gegenfinanzierung. Nun werden diese Kosten allen Uetersenern als zusätzliche Schulden angelastet.
Sobald eine Gegenfinanzierung der Straßenausbaubeiträge durch das Land tatsächlich vorliegt, wird sich die SPD dafür einsetzen, diese vollumfänglich zur weiteren Senkung bzw. Abschaffung dieser Beiträge einzusetzen. Bis dahin muss der Straßenneuausbau in Uetersen gemäß der Prioritätenliste wieder in Angriff genommen werden, um eine akzeptable Infrastruktur vorzuhalten. Es sind weiter Anstrengungen zu unternehmen, um das Ziel von 2 Straßenausbauten pro Jahr zu erreichen.
Die SPD-Vertreter in der Ratsversammlung sind von Menschen aus allen Stadtbereichen gewählt worden und setzen sich für die Gesamtheit der Bürger unabhängig vom Wohnort / von der Straße ein. Die Verantwortung für den Haushalt der Stadt Uetersen, u.a. für die Schaffung von neuen Krippen- und Elementarplätzen, für die laufende Sanierung unserer Schulen und Sportstätten, für die Ausstattung der Feuerwehr etc., nehmen WIR wahr!
Dieser Verantwortung hat sich die CDU bereits einmal jahrelang entzogen, weil die Partei sich in der Ratsversammlung weigerte, Grundsteuer – und Gewerbesteuersätze an die Richtlinien des Landes anzupassen. Dadurch hat die Stadt Mindereinnahmen von 3 Mio. EUR u.a. durch den Verlust von Fehlbedarfszuweisungen hinnehmen müssen.
Uns ist bewusst, dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die betroffenen Bürger einen erheblichen finanziellen Aufwand bedeutet. Die Betroffenen werden von der Verwaltung vor Erhebung der Beiträge darüber aufgeklärt, welche Möglichkeiten der Ratenzahlung, Stundung, etc. es gibt (aktueller Zinssatz: 2,12%).
P.S.: Vertreter in der Ratsversammlung: SPD 8, CDU 9, Grüne 4, BfB 4, FDP 2
Ingo Struve + Jan Baumann, April 2019