Ein Schulträger stellt die Schulgebäude und die Gebäudeausstattung zur Verfügung. Hausmeister und Schulsekretärinnen werden auch von der Stadt (= Gemeinde) bezahlt. Das Land Schleswig-Holstein stellt die Lehrer zur Verfügung und bezahlt sie auch. Außerdem entscheidet das Land über die Lehrpläne.
Kann die Gemeinde die Aufgabe nicht selbst wahrnehmen (z.B. zu wenige Grundschüler), dann muss sie bei einem anderen Schulträger Schulgeld bezahlen (z.B. die Gemeinde Groß Nordende) oder mit einem anderen Träger einen Schulzweckverband gründen (z.B. Uetersen und Tornesch für die „Klaus-Groth-Schule“ in Tornesch, die ursprünglich als Gesamtschule gegründet wurde).
In Uetersen haben wir zwei Grundschulen:
• Friedrich-Ebert-Schule
• Schule Birkenallee
Wir sind Schulträger für zwei weiterführende Schulen:
• Rosenstadtschule = Gemeinschaftsschule
• Ludwig-Meyn-Schule = Gymnasium
Wir sind an dem Schulzweckverband Tornesch-Uetersen beteiligt; er ist Träger für die Klaus-Groth-Schule, die jetzt auch eine Gemeinschaftsschule ist.
Unser Ziel ist es seit längerem, einen großen Bildungszweckverband zu gründen. In ihm wären nicht nur alle Schulen, sondern auch die Schwimmhalle und die Volkshochschule zu integrieren.
Erhard Vogt, März 2018